Untere Jagdbehörde

Hinweise der Unteren Jagdbehörde

Aktuelle Bearbeitung von Jagdscheinanträgen

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden sich auf der Internetseite der Unteren Jagdbehörde.

Hasenpest in Rhede nachgewiesen

Kontakt mit verendeten Feldhasen oder Wildkaninchen vermeiden / Bei Auffinden eines verendeten Tieres umgehend zuständigen Revierpächter benachrichtigen

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Bei einem verendeten Feldhasen in Rhede wurde jetzt die Hasenpest (Tularämie) durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe festgestellt. Die durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung tritt überwiegend bei wildlebenden Hasen und Wildkaninchen auf. Auffälligste Krankheitsanzeichen sind Schwäche, Mattigkeit, Abmagerung und verändertes Verhalten wie zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. Die Hasenpest ist eine Infektionskrankheit, die auch auf Menschen und andere Tiere übertragen werden kann. Daher sollte jeglicher Kontakt mit einem verendeten Feldhasen oder Wildkaninchen vermieden werden. Hundehalterinnen und -halter sollten daher ihre Tiere nicht frei laufen lassen. Jeder Fall dieser Infektionskrankheit sowohl bei Menschen als auch bei Tieren ist meldepflichtig. Die Krankheit tritt nur sehr vereinzelt auf.

Wenn Bürgerinnen und Bürger verendete Feldhasen auffinden, sollte umgehend – gegebenenfalls über die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken (Ansprechpartner Norbert Kortstegge, Tel. 02861/681-3029) – der zuständige Revierpächter verständigt werden. Dieser kann dann eine Untersuchung über das Veterinäramt des Kreises Borken veranlassen.

Weitere Infos zur Hasenpest gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung Kreis Borken


Allgemeinverfügung Ringeltaube

Afrikanische Schweinepest

Am 29.11.2024 wurde Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, der bislang nicht von Sperrzonen betroffen war (siehe Kartenausschnitt aus TSN, Stand 02.12.2024, 13:45).

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz sind weitere Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Jagdlich tätige Personen werden daher zusätzlich darum gebeten, bei jagdlichen Aktivitäten in nachweislich betroffenen Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen erlegtes Schwarzwild nicht vor einer amtlichen, negativen Untersuchung auf ASP nach Nordrhein-Westfalen zu verbringen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW.

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