Untere Jagdbehörde

Hinweis der Unteren Jagdbehörde zu Jagscheinanträgen & ASP

Aktuelle Bearbeitung von Jagdscheinanträgen

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden sich auf der Internetseite der Unteren Jagdbehörde.

Afrikanische Schweinepest

Am 29.11.2024 wurde Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, der bislang nicht von Sperrzonen betroffen war (siehe Kartenausschnitt aus TSN, Stand 02.12.2024, 13:45).

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz sind weitere Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Jagdlich tätige Personen werden daher zusätzlich darum gebeten, bei jagdlichen Aktivitäten in nachweislich betroffenen Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen erlegtes Schwarzwild nicht vor einer amtlichen, negativen Untersuchung auf ASP nach Nordrhein-Westfalen zu verbringen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW.

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