Untere Jagdbehörde

Informationen zur Geflügelpest/Vogelgrippe

Als klassische Geflügelpest wird eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bezeichnet, die in den Medien auch unter dem umgangssprachlichen Namen „Vogelgrippe“ bekannt wurde. Sie wird durch sehr virulente (stark krankmachende) Stämme der Influenza-A-Virus Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Insgesamt hat das Auftreten der Geflügelpest in den letzten Jahren weltweit zugenommen. Asien und der Mittlere Osten stellen dabei nachwievor die Hotspots des Seuchengeschehens dar, aber auch in Europa kommt es mittlerweile in den Sommermonaten sporadisch und v.a. in den Wintermonaten regelmäßig zu Ausbrüchen. In Deutschland stiegen die Fälle bei Wildvögeln und Geflügelbetrieben in den letzten Wochen sprunghaft an. Dabei waren vor allem die Krankheitsausbrüche bei den derzeit über weite Strecken ziehenden Kranichen auffällig, die so zu einer schnellen und großräumigen Ausbreitung beitrugen. Derzeit kursiert v.a. der H5N1-Subtyp in Deutschland.

Besonders empfindlich auf eine Infektion reagieren Hühnerartige. So können ganze Bestände von Hühnern und Puten nach einer Ansteckung mit hochvirulenten Influenzaviren innerhalb von Stunden erkranken und versterben. Dies hat hohe wirtschaftliche Verluste für den Betrieb selbst, aber auch für alle Betriebe der Region und sogar die Geflügelwirtschaft des Landes zur Folge, weshalb die Erkrankung weltweit anzeigepflichtig und damit staatlich bekämpfungspflichtig ist.

Wasservögel, wie Enten und Gänse, erkranken im Gegensatz zu Hühnern und Puten oftmals weniger schwer, sodass eine Erkrankung leicht übersehen werden kann. Sie scheiden das Virus aber dennoch aus. Wildes Wassergeflügel stellt daher eine Hauptquelle (Reservoir) dieser Viren dar.

Säugetiere (v. a. Hunde- und Marderartige, Katzen und in den USA auch Rinder) und in sehr seltenen Fällen auch Menschen können sich durch intensiven Kontakt mit infizierten Vögeln ebenfalls anstecken. Eine Virusübertragung erfolgt durch virushaltige Tröpfchen oder (Kot-) Staub, weshalb Augen, Nase und Mund geschützt werden müssen. Daher ähneln die persönlichen Hygienemaßnahmen den Corona-Schutzmaßnahmen. Bei einer Infektion kann es zu grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge kommen.

Hinsichtlich eines Ausbruches der Geflügelpest bei freilebenden Vögeln sollten insbesondere Totfunde von Wildvögeln aus den Gruppen der Hühnervögel (Fasane, Rebhühner), Gänse, Schwäne und Enten, aber auch Kranichen, Reihern, Greifvögeln, Eulen und Rabenvögel dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

  • Grundsätzlich sollte jeder den direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
  • Beim Umgang mit erlegtem Wasserwild sollten Einmalhandschuhe getragen werden; weiterhin empfiehlt sich vor dem Rupfen ein Abbrühen des Wildkörpers.
  • Auf eine Nutzung erlegten Wasserwildes als Schleppwild sollte verzichtet werden. Da die Viren auch durch das Einfrieren des Wildkörpers nicht abgetötet werden ist auch eine zeitlich verzögerte Verschleppung des Virus möglich.
  • Beim Bergen von tot aufgefundenem Wasserwild, sollte auf das Apportieren durch den Jagdhund verzichtet werden; stattdessen empfiehlt sich das Benutzen eines Keschers.
  • Im Anschluss zu Federwildjagden (insbesondere Wasserwild) sollten grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden.

Evtl. kontaminierte Kleidung kann bei 60°C gewaschen, Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden. Aviäre Influenzaviren werden durch gängige Desinfektionsmittel (Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)) sowie durch Hitze (z.B. beim Durchgaren von Eiern bzw. Geflügelfleisch) rasch abgetötet. Gebrauchsgegenstände, wie für das Aufbrechen genutzte Messer, können demnach mit kochendem Wasser und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.

Quelle: Untere Naturschutzbehörde Kreis Borken / Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung NRW

 

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