Über die KJS Borken

Aufgaben der KJS

Die Kreisjägerschaft Borken besteht aus insgesamt 17 Hegeringen und ist derzeit mit nahezu 3.350 Mitgliedern eine der mitgliederstärksten Gruppierungen im ganzen Bundesgebiet. Sie vertritt die Interessen der vielen aktiven Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet und hat vielfältige Aufgaben.

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  • Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher und gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildbestände, insbesondere durch nachhaltige Nutzung
  • Förderung des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten
  • Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Jagdwissenschaft sowie der Bekämpfung von Wildseuchen
  • Pflege und Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der waidgerechten Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens (insbesondere Neubau und Ertüchtigung von Schießanlagen einschließlich der notwendigen Beratung hierzu) und des jagdlichen Brauchtums sowie der Führung und Prüfung brauchbarer Jagdhunde gemäß Vorgabe der in Nordrhein-Westfalen geltenden Jagdgesetze und des Jagdhornblasens
  • Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, insbesondere in außerschulischen Lernorten, durch die Zusammenarbeit mit anderen Jagdverbänden und Organisationen gleicher oder ähnlicher Zweckausrichtung
  • Beratung seiner Mitglieder in jagdlichen Fragen und durch die Wahrung der Interessen gegenüber der Landesregierung und anderen staatlichen Organen und Institutionen sowie der Öffentlichkeit.

Satzung der KJS

Die bestehende Satzung der Kreisjägerschaft wurde durch eine Arbeitsgruppe innerhalb des erweiterten Vorstandes überarbeitet. Über deren Inkrafttreten wurde bei der Jahreshauptversammlung am 20. März 2023 einstimmig entschieden.

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Geschichte der KJS

Mit der kommunalen Neuordnung (Gebietsreform) im Jahre 1975 wurden die beiden politischen Kreise Ahaus und Borken sowie die kreisfreie Stadt Bocholt zu einem neuen Kreis Borken zusammengelegt.
Damit ergab sich auch für die bestehenden jagdlichen Kreisgruppen Ahaus e.V. (mit 6 Hegeringen) und Borken-Bocholt e.V. (mit 11 Hegeringen) die Notwendigkeit, sich zu einer neuen Kreisgruppe zusammen zu schließen.

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Das war jedoch leichter gesagt als getan, waren doch die Mitglieder jeder der beiden Kreisgruppen auf ihre Kreisgruppe besonders stolz, die unterschiedliche Größe mit unterschiedlicher Finanzkraft kam dazu, so dass anfangs nur wenig Neigung bestand, sich zu einer dem neuen Kreis entsprechenden neuen Gruppierung zusammenzutun.

Erst nach langwierigen Verhandlungen der führenden Leute kam es im Dezember 1979 zum Abschluss einer Fusionsvereinbarung über die Bildung der neuen Kreisgruppe Borken e.V. im LJV NRW e.V., in der auch eine Satzung und eine gemeinsame Beitragsordnung festgelegt wurde. Für die ersten vier Jahre wurde eine paritätische Besetzung der Vorstandsämter aus den Vorständen der bisherigen Kreisgruppen vereinbart, die auch der ersten gemeinsamen Mitgliederversammlung den Wahlvorschlag vorlegten.

Der erste gemeinsame Vorsitzende wurde 1980 Apotheker Horst Brinkman, der das Amt 20 Jahre bis zum März des Jahres 2000 innehatte, als er aus Altersgründen zurücktrat. Sein Nachfolger wurde Diplomchemiker Stefan van Delden aus Gronau, der den Vorsitz bis März 2008 führte. Ihm folgte Heinrich Rülfing aus Rhede in das Amt des Vorsitzenden, bevor das Amt von 2016 bis 2024 Dipl. Ing. Roland Schulte aus Borken übernahm. Aktuell leitet Franz Kremer aus Nordvelen die Geschicke der Kreisjägerschaft.

Im Jahre 1985 folgte man auf Vorschlag des Landesjagdverbandes dem Beispiel vieler anderer Kreisgruppen und benannte die bisherige Kreisgruppe Borken e.V. in die heutige Kreisjägerschaft Borken e.V. um, da man die alte Bezeichnung nicht mehr für zeitgemäß hielt.

Die beiden alten Kreisgruppen bestanden bis 2023 weiterhin in lockerer Form als Jägerschaften in den Altkreisen Ahaus und Borken-Bocholt. Diese Einteilung innerhalb der Kreisjägerschaft verlor aber im praktischen Vereinsleben immer mehr Bedeutung, so dass diese mit der Satzungsänderung 2023 vollends aufgegeben wurde.