Ansprechpartner & News

Obmann für
Jagdgebrauchshundewesen

Rüdiger Schmeink
46499 Hamminkeln
Tel.: 0172 2103787
schmeink@kjs-borken.de

stellv. Obmann für
Jagdgebrauchshundewesen

Theo Wittenberg
48619 Heek-Ahle
wittenberg@kjs-borken.de


Was tun wir für unsere Hunde?

„Jagd ohne Hund ist Schund“ sagt zu Recht ein altes Sprichwort. Aus diesem Grunde zählt das Jagdgebrauchshundewesen zu einer der wichtigsten Verpflichtungen der Kreisjägerschaft Borken e.V. .
Um die Hunde mit ihren Führern optimal betreuen zu können, gibt es in allen Hegeringen der Kreisjägerschaft jeweils einen Obmann für das Hundewesen als Ansprechpartner.

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Auf Kreisebene betreut der obige Ansprechpartner alle Obleute in den Hegeringen
Für Übungs- und Prüfungszwecke stehen den Hundeführern ab 2005 je ein Gewässer im Nord- sowie ein Gewässer im Südkreis nach jeweiliger Absprache zur Verfügung.
Jährlich wird von der Kreisjägerschaft ein Hundeführerlehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung NRW angeboten. Daneben gibt es auch einzelne Hundeführerkurse in den Hegeringen.

VJP 2024

Bei sommerlichem Wetter fand am Sonntag die diesjährige Verbandsjugendprüfung statt. Die 28 angemeldeten Hunde wurden unter anderem in Revieren in Ahaus, Stadtlohn und Bocholt geprüft.

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Bestplatzierte

  1. Michael Gevers mit Anni vom Suedmoor
  2. Hubert Buß mit Aika II vom Flörbach
  3. Cornelius Röös mit Hajo vom Habichtswald

Hier gibt es die gesamten Prüfungsergebnisse.

Jahresbericht 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

hiermit möchte ich zurückblicken auf ein Jahr das wieder geprägt war von unseren jährlich stattfindenden Verbandprüfungen, sowie erstmalig einer Richterschulung für unsere Sonderrichter Schweiß. Wie schon fast gewohnt, waren unsere Prüfungen wiederholt stark besetzt.

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Zur Verbandsjugendprüfung am 25.03.23 waren 26 Junghunde gemeldet die auch erfolgreich diese Anlagenprüfung abschließen konnten. Die sog. Jugendsuche ist für unsere Verbandsrichter eine sehr anspruchsvolle und auch verantwortungsreiche Arbeit, werden hier ausschließlich die jagdlichen Anlagen unserer Aspiranten überprüft und bewertet. Das hört sich zunächst recht simpel an, ist aber für die Zucht und oftmals auch dem weiteren Werdegang unserer Junghunde unabdingbar und von größter Aussagekraft. Hier kann die KJS mit Fug und Recht behaupten, das wir über eine hervorragend besetzte Richterschaft verfügen, die stets aus der Praxis heraus beobachtet und somit bewertet. Unsere in der Regel eingesetzten Verbandsrichter sind in erster Linie Praktiker die speziell ihr Handwerk „Jagen mit dem Hunde“ verstehen!

Die Verbandsherbstzuchtprüfung fand am 03.09.23 statt. Hier waren 25 Hunde gemeldet. Dass ist ein Trend, der ein wenig gegenläufig zu den im Bundesgebiet vorherrschenden Zahlen festzustellen war. Normalerweise treten ca. 75% der Junghunde, die auf der Jugendsuche vorgestellt wurden bei der nächsthöheren, also der HZP wiederum an. In unsere KJS waren das ca.90% die sich dort den Prüfungsaufgaben stellten. Auf dieser Verbandsprüfung konnten 19 Hunde bestehen. Hier fiel besonders eines auf; die vorgestellten Junghunde waren in ihren Anlagen sehr gut vorbereitet, in den Abrichtefächern traten bei dem ein oder anderen Hund jedoch Schwächen zu Tage. Hier möchte ich vielleicht einmal den Hebel der Kritik ansetzen. Wir kommen bei unseren auszubildenden Junghunden nun leider nicht darum herum, diese im Gehorsam besser und zielorientierter zu führen. Das bedeutet, dass der Grundgehorsam und der Apport die wichtigsten Bausteine sind um einen firmen Jagdhund, der seine zukünftigen Arbeiten souverän meistert, zu erhalten. Dieses war auch bei den am 7/8.10.23 statt gefundenen Brauchbarkeitsprüfungen zu beobachten. Auch hier waren gesamt 30 Hunde angetreten, von denen leider acht Hunde den Zielvorgaben des jagdlich brauchbaren Hundes nicht entsprachen. Das ist sicherlich bedauerlich, aber auch korrigierbar. Was mich aber sehr enttäuscht ist der persönliche Umgang des ein oder anderen Hundeführers, dessen Hund an diesen Tagen leider nicht den Ansprüchen gerecht werden konnte, mit der jeweiligen Situation. Wenn für das Versagen Andere, speziell unsere Verbandsrichter oder die gesamte Organisation der Prüfung infrage gestellt wird! Wenn juristische Schritte, die jeglicher Rechtsprechung entbehren, angedroht werden, dann sind wir meilenweit entfernt von dem, was wir eigentlich möchten. Wir alle, speziell unsere Verbandsrichter sind ehrenamtlich unterwegs, um hier in unserem Kreisgebiet unseren Jägerinnen und Jägern den Service zu bieten ihre zukünftigen Jagdhunde zu prüfen und zu bewerten. Sie können nun mal nur das beurteilen, was sie an diesem Tag sehen. Wie sollen sie Hunde beurteilen die z.B. auf der Schleppe das Wild ihrem Führer nicht bringen- wie sollen sie bewerten, wenn Hunde bei der Wasserarbeit das Gewässer gar nicht erst annehmen wie sollen sie urteilen, wenn ein Hund die Ente im Wasser nicht dem Führer bringt? Was erwartet man von der Richterschaft, wenn Nutzwild geknauscht, vergraben etc. wird? Ich könnte noch vieles mehr aufführen was den Rahmen sicherlich sprengen würde. Alles Arbeiten die ein Jagdgebrauchshund im Alltag zu bewerkstelligen hat! Wohlgemerkt keine Zirkusnummern, sondern reale jagdliche Arbeit! Kritik wird gerne angenommen, so sie berechtigt und auch konstruktiv ist! Abschließend hierzu möchte ich anmerken, es gibt sicherlich viel Wichtigeres in unser aller Leben als eine Verbands-/Brauchbarkeitsprüfung, die einmal nicht so ausgefallen ist wie man es sich gern gewünscht hätte.

Unsere VGP wurde in diesem Jahr in Arbeitsgemeinschaft mit unseren Freunden des VGM (Große Münsterländer) Westfalen-West durchgeführt. Insgesamt 15 Gespanne stellten sich dieser „Meisterprüfung“. 14 Hunde konnten diese zweitägige Prüfung mit sehr guten Ergebnissen bestehen.

Abschließend möchte ich über die zu Anfang erwähnte Schweißrichterschulung berichten. Hier trafen sich insgesamt 14 Schweißrichter wovon allein sechs aus unserem Kreisgebiet kamen. Hierzu konnten wir unseren Nachsuchenführer Heiner Demes vom Nachsuchenring-Münsterland als Referenten gewinnen. Eine höchst informative und praxisorientierte Veranstaltung. Zeigt sie doch einmal mehr: Jagd ohne Hund ist Schund. Wichtig hierbei! Unsere KJS bietet diese sog BP Schweiß §7 an. Sie wird tendenziell immer stärker angefragt. Hierzu möchte ich folgendes anmerken: Sicherlich ist das eine gute Sache wenn der Hund in punkto Nachsuche ausgebildet und auf der gesetzlich vorgeschrieben NRW Prüfung vorgestellt wird. Es sollte aber niemand dem Irrglauben verfallen, nach diesem Procedere einen Hund zu besitzen, der die Schwierigkeiten einer Nachsuche bedingungslos meistert. TOTSUCHE ja, Aber dann nur nach gesicherter Bestätigung das sie es auch ist! Ansonsten überlassen sie es bitte unseren praxiserfahrenen Schweißhundeführern. Eines steht nun mal unumstößlich fest. Ihr ausgebildeter und geprüfter Hund kann NIEMALS die Routine und Erfahrung haben, wie es nun mal die Gebrauchshunde unserer Nachsuchengespanne haben! Denken sie in erster Linie an unser Wild. Gerade wir Jäger die einen Jagdgebrauchshund jeglicher Art führen, sind die Visitenkarte unseres jagdlichen Handelns!!

Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen HO RÜ DO

Euer Rüdiger

Prüfungsergebnisse & Bilder 2023