Zur Erlegung von Haarraubwild wurde für einige Reviere eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohre, die einen Bildwandler besitzen, zugelassen. Die Bestimmung gilt für insgesamt 35 Reviere mit Vogelschutzgebietsanteil bzw. innerhalb der Vogelschutzgebiete im Kreis Borken (Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes; Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge; Feuchtgebiete im nördlichen Münsterland).
Weitere Informationen dazu erteilt die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken.
