Wie Waffen und Munition aufzubewahren sind, ist im Waffengesetz geregelt. Seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW im vergangenen Sommer rückte jedoch eine spezielle Frage in den Mittelpunkt vieler Berichte und Diskussionsrunden: Welche Vorgaben gibt es zur Aufbewahrung meines Waffenschrankschlüssels?
Antworten auf diese Fragen gab es aktuell in einem Rundschreiben an alle Waffenbesitzer.
Weitere Informationen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde.

