Ansprechpartnerin
Prüfungswesen
Karen Ewen
Volmeringsweg 9
46395 Bocholt
Mobil: 0151 58823374
Mail: ewen@kjs-borken.de
Prüfungstermine 2026
Die Kreisjägerschaft Borken e.V. ist Mitglied im Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) und führt als solche jährlich Verbandsprüfungen durch. Dazu gehören die Verbandszuchtprüfungen (VJP & HZP), die Verbandsgebrauchsprüfung (in Arbeitsgemeinschaft mit der Landesgruppe Westfalen-West des Verbandes Große Münsterländer), die Verbandsprüfung nach dem Schuss sowie die Brauchbarkeitsprüfung.
Verbands-Jugendprüfung
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| Termin | ausgebucht |
| Nennschluss | |
| Nenngeld | 75 € für LJV-Mitglieder 150 € für Nichtmitglieder |
Verbands-Herbstzuchtprüfung
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HZP ohne Spur
Zusatzfach § 6
– begrenzt auf 18 Hunde –
| Termin | 06. September 2026 |
| Nennschluss | 06. August 2026 |
| Nenngeld | 95 € für LJV-Mitglieder 190 € für Nichtmitglieder zusätzlich bei BP § 6 45 € für LJV-Mitglieder 90 € für Nichtmitglieder |
Verbands-Gebrauchsprüfung
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Tagfährte/Übernachtfährte (Wildschweiß geprüft)
Fuchs über Naturhindernis
Teilnahme: max. 8 Hunde VGP; max. 3 Hunde VPS
| Termin | 09. & 10. Oktober 2026 |
| Nennschluss | 09. September 2026 |
| Nenngeld | 125 € für LJV-Mitglieder 250 € für Nichtmitglieder Verbeller/Verweiser plus 25 € |
Brauchbarkeitsprüfungen
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| Termin | 17. Oktober 2026 |
| Nennschluss | 17. September 2026 |
| Nenngeld | BP § 6 75 € für LJV-Mitglieder 150 € für Nichtmitglieder BP § 7 100 € für LJV-Mitglieder 200 € für Nichtmitglieder |
Wie läuft die Nennung ab?
Bitte schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem entsprechenden Formblatt bis zum Nennschluss per Mail oder Post an Karen Ewen.
Das Formblatt muss vollständig und direkt am PC ausgefüllt, ausgedruckt, im Anschluss unterschrieben und verschickt werden.
Unvollständige Nennungen werden nicht angenommen!
Nennungen von Mitgliedern der KJS Borken werden bevorzugt angenommen.
benötigte Unterlagen für die VJP, HZP & VGP
Formblatt I
Kopie der Ahnentafel
geg. Bescheinigung vorheriger Prüfungen
Überweisungsbeleg
Kopie des LJV-Ausweises
Kopie des Jagdscheines
benötigte Unterlagen für die Brauchbarkeitsprüfung
nach § 6 & § 7
Formblatt Brauchbarkeitsprüfung
Kopie der Ahnentafel (falls vorhanden)
Überweisungsbeleg
Kopie des LJV-Auweises
Kopie des Jagdscheines
Das entsprechende Nenngeld für die jeweilige Prüfung ist bis zum Nennschlusstermin zu entrichten.
Achtung: Nenngeld ist Reuegeld! Fehlt der LJV-Mitgliedsausweis, wird die Gebühr für Nichtmitglieder nachgefordert. Wird das Nenngeld nicht pünktlich überwiesen, führt das zum Ausschluss aus der Prüfung.
Bankverbindung
Rüdiger Schmeink
Niederrheinische Sparkasse RheinLippe “NISPA”
DE81 3565 0000 1000 6570 21
Verwendung: Name Besitzer & Prüfung



