AGB für die Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung

Gemäß ihrer Satzung widmet sich die Kreisjägerschaft Borken e.V. (KJS) der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder, sowie der Ausbildung und Betreuung des Jägernachwuchses (Jungjägerschulung). Sie setzt diesen Satzungsauftrag mit ihren Jagdschulstandorten Ahaus und Borken um und führt dazu jährliche Kurse durch.

Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Jägerprüfung ist volljährigen Personen gestattet, sowie minderjährigen Personen, die am Tage der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Teilnahme Minderjähriger ist die Unterzeichnung der schriftlichen Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. Die Annahme der Teilnehmer der öffentlich ausgeschriebenen Kurse erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Anmeldeformular auf der Internetseite der Kreisjägerschaft Borken. Im Anmeldeformular müssen alle angeforderten Angaben eintragen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Kurs. Erst nach Eingang der Anmeldung und erfolgreichem Einzug der Anzahlung in Höhe von 500 € wird die Anmeldung bestätigt und sie erhalten die Ausbildungsmaterialien. Liegen bereits ausreichend Anmeldungen für einen betreffenden Kurs vor, erfolgt eine Absage. Gleichzeitig werden Sie auf eine Reserveliste gesetzt. Regressforderungen und ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn die Durchführung der Kurse aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird. Die Kursteilnehmer haften selbst für die von Ihnen angerichteten Schäden.

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die Bestätigung der Anmeldung durch die KJS zustande. Die schwierigen und umfangreichen Planungen, sowie weitere Vorbereitungen erfordern es, dass eine Anmeldung als verbindlich angesehen wird. Bei Rücktritt vom Vertrag vor Lehrgangsbeginn, wird das Schulungsentgelt nur dann erstattet, wenn die KJS den freiwerdenden Kursplatz mit einem Ersatzkandidaten belegen kann oder der stornierende Teilnehmende selbst noch rechtzeitig einen Ersatz stellt. In diesen Fällen wird lediglich ein Betrag in Höhe von 500 € für das Ausbildungsmaterial sowie für Bearbeitungs- und Stornierungskosten einbehalten. Das Ausbildungsmaterial bleibt dann Eigentum der zurückgetretenen Person.

Die Unterrichts- und Übungseinheiten finden an den bekannt gegebenen Kurstagen gemäß Ausbildungsplan statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsplan zu ändern. Im Falle des Ausfalls von Unterrichtsstunden, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Ausweichtermine anzubieten. Der Teilnehmer ist für diesen Fall nicht berechtigt, das Schulungsentgelt zu mindern.

Mit dem Schulungsentgelt in Höhe von insgesamt 1.950 € ist die Teilnahme an den jeweiligen Unterrichts- und Übungseinheiten abgedeckt. Darin enthalten sind auch das Ausbildungsmaterial sowie der Mitgliedsbeitrag für DJV, LJV, KJS Borken und den entsprechenden Hegering im Ausbildungsjahr. Da der jeweilige Kurs eine Einheit darstellt, ist eine teilweise Kostenerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, z. B. Nutzung eigener Lernmittel, nicht möglich.

Bei plötzlicher Erkrankung wird das gezahlte Schulungsentgelt gutgeschrieben und steht nach Genesung wieder für die Teilnahme an dem nächstmöglichen Kurs zur Verfügung. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht an dem Jagdscheinvorbereitungskurs teilnehmen können, kann auf Wunsch das bereits gezahlte Schulungsentgelt für den nächsten Vorbereitungskurs bei der KJS gutgeschrieben werden. Wurde der Kurs bereits angetreten und später abgebrochen, ist eine Erstattung nicht möglich.

In dem aufgeführten Schulungsentgelt für die Jungjägerschulung sind enthalten

  • theoretische praktische Ausbildungseinheiten und Schießausbildung gemäß Ausbildungsplan
  • Haftpflichtversicherung während der Dauer der Ausbildung und Prüfung
  • Mitgliedschaft im DJV, LJV NRW, KJS Borken, Hegering des Wohnortes mit Bezug des “Rheinisch-Westfälischen Jägers”, jeweils für das Ausbildungsjahr
  • Lehrgang zur “Kundigen Person” mit Zertifikat (Fleischhygieneschulung)
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Kaliber von 9 Millimeter
  • Naturschutzausweis
  • Kursbetreuung
  • Betreuung während der Prüfung

Nicht enthalten ist die Prüfungsgebühr der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken

Mit der Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Internetseite der KJS Borken erkennen Sie diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Kreisjägerschaft Borken e.V. an.